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Voraussetzung
  • Volljährigkeit 

  • persönliches Erstgespräch

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit

  • Einhaltung einer verbindlichen Betreuungsvereinbarung

  • Bereitschaft zur Bewältigung und möglichst nachhaltigen Beseitigung von Problemen (Schulden, regelm. Bezahlung der Wohnungskosten, Strom etc.)